Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung, Vertragsparteien und Obsorgeberechtigung
- Der Vertrag wird zwischen dem im jeweiligen Betreuungsvertrag bzw. Kursvereinbarung genannten Auftraggeber und der SalesAtelier GmbH, Erdbergstraße 216a/2/1, 1030 Wien, [email protected] in Folge „Veranstalter“ genannt, geschlossen. Die SalesAtelier GmbH wickelt die Sommercamps und Kurse ab, die u.A. auch mit Trainern von native4kids e.U. betrieben werden.
- Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zwischen dem Auftraggeber und dem Veranstalter, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren.
- Mit der Unterfertigung des Betreuungsvertrages bzw. absenden der ONLINE Buchung erklärt der/die Unterzeichnende Obsorgeberechtigte, dass er/sie die aufrechte gesetzliche, rechtmäßige und alleinige Obsorge über das zu betreuende Kind hat und alle Änderungen der maßgeblichen Daten (z.B. Hauptwohnsitz, telefonische Erreichbarkeit, Obsorgeberechtigung, Kontaktperson im Notfall, abholberechtigte Personen) unverzüglich, schriftlich dem Veranstalter bekanntgeben wird.
- Vertragsgegenstand und Verantwortlichkeit für die Kinder
- Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung von Kindern durch einen oder mehreren Trainern im Rahmen eines Kurses oder des Sommer Tages Camps. Trainer sind keine echten Dienstnehmer des Veranstalters. Der Veranstalter wählt die Trainer sorgfältig aus, übernimmt jedoch für deren Eignung und deren Verhalten keine Haftung. Trainer sind Personen, die über ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse bzw. IT Kenntnisse oder sonstiger, erforderlichen Kenntnisse, sowie eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. Der Veranstalter schuldet jedoch keine besondere Ausbildung oder besondere Eignung der Trainer, insbesondere keine pädagogische Ausbildung. Eine Gewährleistung oder Haftung vom Veranstalter für einen bestimmten Lernerfolg oder einen sonstigen Erfolg ist explizit ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist speziell bei Camps verpflichtet, den Veranstalter und dessen Trainer über alle Besonderheiten wie etwa Unverträglichkeiten, besondere Angewohnheiten etc. des Kindes hinzuweisen.
- Die Aufsichtspflicht für das Kind beginnt mit der Übernahme des Kindes zu Kursbeginn bzw. beim Sommercamp in der Früh und endet mit der Abholung des Kindes bei der vereinbarten Übergabestelle und Uhrzeit an die entsprechend genannte Person. Kann das Kind nach Ende der Einheit nicht wie vereinbart übergeben werden, wird sich der Trainer bemühen, das Kind bis zur tatsächlichen Übergabe weiter zu betreuen. Weder der Trainer noch der Veranstalter sind jedoch in diesem Fall für das Kind verantwortlich oder haften für Schäden. Wenn die Kinder nach Ende des Kurses / Camp die Übergabestelle selbständig verlassen dürfen, muss dies im Betreuungsvertrag bzw. Kursvertrag angeführt werden.
- Im Notfall oder wenn das Kind nicht abgegeben werden kann, endet die Obsorge mit der Übergabe des Kindes in die Obhut des Krankenhauses bzw. der Polizei (s. Pkt. 4 „Bei Unfällen“ und Pkt. 5 „Wenn das Kind nicht abgeholt wird“)
- Sofern die Übergabe nicht von oder an einem/n erziehungs- und obsorgeberechtigten Elternteil erfolgt, müssen die Personen, die berechtigt sind, das Kind zu übergeben oder übernehmen, eindeutig definiert werden, und sich bei der Übernahme ausweisen können. Es wird darauf hingewiesen, dass es z.B. durch Verkehrsbehinderungen oder sonstige Umstände zu Verspätungen bei der Abholung kommen kann.
- Krankheit (bzw. Verdacht auf Krankheit)
- Ein erkranktes Kind (bzw. ein Kind mit Verdacht auf Krankheit) darf nicht zur Betreuung an einen Trainer bzw. dem Veranstalter übergeben werden. Dies bezieht sich auf physische wie körperliche Krankheiten. Ausnahmslos gesunde Kinder können betreut werden. Wird ein krankes Kind zur Betreuung übergeben, ist der Trainer bzw. der Veranstalter berechtigt, die Übernahme zu verweigern,
- Bereits bezahlte Betreuungskosten können nicht rückerstattet werden.
- Bei Unfällen
- Bei Unfällen wird wie folgt vorgegangen:
- Dem verletzten Kind wird durch den Trainer so gut wie möglich Erste Hilfe geleistet.
- Wenn nötig wird die Rettung gerufen und das Kind wird bei Bedarf in Begleitung des Trainer ins Krankenhaus gebracht.
- Der Auftraggeber oder ein sonst bekannt gegebener Obsorgeberechtigter wird verständigt: Kann dieser nicht erreicht werden, werden die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Notfallnummern 1-4 laut INFO Blatt verständigt
- Im Krankenhaus wird das Kind zu den ÄrztInnen begleitet. Wenn es nicht stationär aufgenommen wird, bleibt der Trainer so lange, bis eine abholberechtigte Person das Kind übernimmt.
- Der Trainer verfasst im Nachhinein einen Bericht über den Unfall.
- Bei Unfällen wird wie folgt vorgegangen:
- Wenn das Kind nicht abgeholt wird bzw. nicht abgegeben werden kann
- Wird ein Kind nach Ende der vereinbarten Betreuungszeit nicht abgeholt und wurde auch nicht vereinbart, dass es selbständig nach Hause gehen darf, so wird wie folgt vorgegangen:
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- Es wird versucht, die Obsorgeberechtigten bzw. die abholberechtigte Person telefonisch zu erreichen.
- Es wird versucht, die anderen Kontaktpersonen (Notfallnummern) zu kontaktieren.
- Wenn innerhalb einer Stunde ab dem vereinbarten Abgabetermin keine der im Vertrag angegebenen Personen telefonisch erreicht werden konnte, und das Kind nicht abgeholt wurde, wird die Polizei verständigt und das Kind an die Polizei bzw. an die von der Polizei angewiesenen Einrichtung übergeben. Die Arbeitszeit vom Ende des Camps bis zur tatsächlichen Abholung wird dem Obsorgeberechtigten in Rechnung gestellt (50,00 pro Stunde)
- Haftungsausschluss bzw. Haftungsbegrenzung
- Für Krankheiten, Erkrankungen, Schäden und Unfälle der Kinder übernimmt der Veranstalter – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter nach eigenem Ermessen und auf Kosten vom Veranstalter eine Unfallversicherung für das zu betreuende Kind / Kinder abschließt und stimmt auch der dafür notwendigen Datenweitergabe an die Versicherung und andere involvierte Stellen zu.
- Verweigert die Unfallversicherung aufgrund einer vom Obsorgeberechtigten zu verantwortenden Obliegenheitsverletzung die Leistung, so vermindern sich allfällige Ansprüche gegen den Veranstalter um jenen Betrag, der der Versicherungsleistung entspricht. Der Obsorgeberechtigte/n halten den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche von seinem Kind dem Veranstalter oder Dritten verursachten Schäden zu ersetzen, sofern den Veranstalter nicht eine grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung zu verantworten hat. Der Auftraggeber hält den Veranstalter hinsichtlich durch das Kind beim Trainer oder bei Dritten verursachten Schäden schad- und klaglos.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene / beschädigte Gegenstände, insbesondere wenn diese bei der Betreuung außer Haus mitgenommen werden (z.B, Handy, Kamera, ipod, etc).
- Schadenersatzansprüche des Auftraggebers und des Kindes, vertreten durch den Auftraggeber, gegenüber dem Veranstalter, Mitarbeitern und Partner vom Veranstalter, gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger verursachten Schäden ist die Haftung der Vorgenannten – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und darüber hinaus jedenfalls auf maximal die vom Auftragnehmer bisher geleisteten Zahlungen beschränkt. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig nach 1 Jahr.
- Ausfall des Trainers bzw. des Kurses
Der Veranstalter ist bemüht, während der Laufzeit des Vertrages denselben Trainer für das Kind / die Kinder zur Verfügung zu stellen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit eines oder Betreuung durch einen bestimmten Trainer. Sollte der für die einzelne Einheit vorgesehene Trainer krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen verhindert sein, wird der Veranstalter einen ErsatzTrainer zur Verfügung zu stellen.
- Preise, Zahlung, Storno, Widerruf und vorzeitige Kündigung
- Die Preise gelten für das Kalenderjahr 2023.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Vertrag in folgenden Fällen fristlos zu kündigen: Im Falle eines Zahlungsverzuges trotz zweifacher Mahnung oder wenn aus schwerwiegenden Gründen durch die Durchführung der Spiel- und Sportstunden eine Schädigung des Trainer, des Kindes oder Dritter zu befürchten ist. Es werden in diesem Fall keine Kosten rückerstattet.
- Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Eintreibungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.
- Stornierungen durch den Auftraggeber können nur schriftlichen entgegen genommen werden. Sollte ein TeilnehmerIN am Kursbesuch bzw. Besuch des Sommercamps verhindert sein, kann kostenlos eine den Voraussetzungen entsprechende Ersatzperson nominiert werden. Diese Person tritt anstelle der gebuchten Person den Kurs/Camp an. Für Stornierungen bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % einbehalten, bei Stornierung ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Kurs/Camp Beitrages verrechnet, Bei Stornierung ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Kurs/Camp Beitrages verrechnet. Es wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.
- Organisatorisch bedingte Programmänderungen sind vorbehalten – auch können z.B. wetterbedingt Einzelleistungen durch andere Leistungen ersetzt werden oder ganz ausfallen. Ebenso hängt das Zustandekommen eines Kurses von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Kurssorten, Trainern/-innen sowie eventuelle Kursabsagen sind vorbehalten. Die Teilnehmer/innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall eines Kurses durch Krankheit des/der Trainers/-in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Kurses. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Terminplanänderungen.
- Muss ein Kurs abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Kursbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt im Regelfall mit der gleichen Zahlungsmethode die auch bei der Buchung gewählt wurde. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.
- Datenschutz, Salvatorische Klausel und Sonstiges
- Im Rahmen der Registrierung und des Vertragsabschlusses werden vom Veranstalter personenbezogene Daten (wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse etc.) des Auftraggebers und des Kindes erhoben und an Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter, erforderlichenfalls eingebundenen Versicherungen und Rechtsanwälten weitergegeben. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verwendung dieser Daten hinsichtlich ihm selbst, dem Kind und sonstiger von ihm genannten Personen zu Zwecken der Vertragserfüllung, insbesondere zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Erfüllung der Betreuung, ausdrücklich einverstanden. Der Auftraggeber für die Zustimmung von allen von ihm genannten Personen
- Die Mitnahme von Tieren zu den Veranstaltungen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Diese sind vor Kursbeginn ausnahmslos schriftlich zu erfassen.
- Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Kurse werden auf Anfrage kostenlos ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer/-in, falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % des betreffendenKurses besucht hat.
- Für manche Kurse stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekanntgegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.
- Nach dem Willen beider Parteien handelt es sich bei der vorliegenden Vertragsbeziehung um keine gesondert landesgesetzlich geregelte Kinderbetreuung. Insbesondere handelt es sich auch nicht um eine Kindergruppe, einen Kindergarten im Sinne des Wiener Kindergartengesetzes oder eine Tagesbetreuung im Sinne des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes. Es können auch keine diesbezüglichen staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden.
- Das Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen während der Kurse und Prüfungen ist ausnahmslos verboten, bzw. muss in Ausnahmefällen schriftlich vereinbart werden.
- Der Veranstalter ermöglicht Menschen mit besonderen Bedürfnissen so weit wie möglich einen barrierefreien Zugang zu den offenen Kursen / Camps. Sollten Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, ersuchen wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Beginn des Kurses. Informationen zu Förderungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen erhalten Sie unter sozialministeriumservice.at
- Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung: Wir bemühen uns Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter zu formulieren. Sollte uns dies nicht immer gelingen, stehen selbstverständlich alle Kurse – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.